top of page
sonnenjaeger-energieberatung-logo-transparent.png

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
 
Kim Patrick Jäger
handelnd unter
Energieberatung Kim Patrick Jäger

Schleuskuhle 23
24768 Rendsburg
Deutschland
 
Kontakt:
Telefon: 04331 137819
E-Mail: info@sonnen-jaeger.de
Internet: www.sonnen-jaeger.de
 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:

DE454492862

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Eine Verpflichtung zur Überwachung übermittelter oder gespeicherter fremder Informationen oder zur aktiven Nachforschung nach Umständen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen, besteht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nicht.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Bei Bekanntwerden konkreter Rechtsverletzungen werden wir entsprechende Inhalte unverzüglich entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich.

Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf erkennbare Rechtsverstöße überprüft. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden entsprechende Links unverzüglich entfernt.

Urheberrecht

Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf dieser Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede sonstige Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen, soweit gesetzlich erforderlich, der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

Soweit Inhalte auf dieser Website nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Sollten Sie dennoch auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden entsprechende Inhalte unverzüglich entfernt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Energieberatung Kim Patrick Jäger

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen, Werk-, Dienst-, Beratungs-, Planungs- und sonstige Leistungen zwischen

Kim Patrick Jäger, handelnd unter Energieberatung Kim Patrick Jäger, Schleuskuhle 23, 24768 Rendsburg

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und seinen Kunden – nachfolgend „Kunde“.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine konkrete Bindungsfrist enthalten.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder spätestens durch den einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

(3) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung einschließlich der ausdrücklich einbezogenen Anlagen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Vertragsunterlagen.

(4) Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen aus den Bereichen Energieberatung, energetische Planung und Berechnung, Fördermittelbegleitung, Erstellung von Sanierungskonzepten und individuellen Sanierungsfahrplänen, technische Planung sowie – soweit vertraglich vereinbart – Leistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und sonstiger Gebäudetechnik.

Geschuldet sind ausschließlich die im jeweiligen Vertrag konkret vereinbarten Leistungen.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Anforderungen, den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen technischen Regelwerken, soweit diese auf die jeweilige Leistung Anwendung finden.

(3) Technische Änderungen oder gleichwertige Ausführungsalternativen bleiben zulässig, soweit sie aufgrund technischer Entwicklungen, Lieferbarkeit, Herstellervorgaben oder sonstiger sachlicher Gründe erforderlich sind, die vereinbarte Funktion und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Fachunternehmen, Fachplaner, Handwerker oder sonstige Nachunternehmer mit der Erbringung einzelner Leistungen zu beauftragen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden für die vertraglich geschuldeten eigenen Leistungen bleibt hiervon unberührt.

(5) Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen oder als unmittelbar durch Dritte zu beauftragende Leistungen ausgewiesen sind, werden nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wird.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Angaben vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere Bauunterlagen, Grundrisse, Verbrauchsdaten, Rechnungen, technische Unterlagen, Angaben zu bestehenden Anlagen sowie Informationen über bereits beantragte oder erhaltene Fördermittel gehören.

(2) Soweit für die Leistung eine Besichtigung des Gebäudes oder Grundstücks erforderlich ist, stellt der Kunde einen angemessenen Zugang zu den erforderlichen Bereichen sicher.

(3) Bei Montage- und Installationsleistungen stellt der Kunde die vereinbarten bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

(4) Der Auftragnehmer darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist.

(5) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Entscheidungen, Genehmigungen, Zugänge oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

§ 5 Energieberatung, Berechnungen und Fördermittel

(1) Energetische Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Verbrauchs- und Ertragsprognosen sowie sonstige Berechnungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen, technischen Randbedingungen, anerkannten Berechnungsverfahren und den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten.

(2) Berechnete Energieverbräuche, Energieeinsparungen, Betriebskosten, Erträge oder Wirtschaftlichkeiten stellen Prognosen beziehungsweise rechnerische Ergebnisse dar. Tatsächliche Werte können insbesondere aufgrund des Nutzerverhaltens, der Witterung, zukünftiger Energiepreise, technischer Betriebsbedingungen oder sonstiger äußerer Einflüsse abweichen.

(3) Soweit der Auftragnehmer bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützt, umfasst die Leistung ausschließlich den jeweils vertraglich vereinbarten Umfang.

(4) Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich keinen bestimmten Förderbescheid und keine Bewilligung einer Förderung. Über die Gewährung, Höhe und Auszahlung öffentlicher Fördermittel entscheiden ausschließlich die jeweils zuständigen Förderstellen.

(5) Eine Förderfähigkeit kann nur auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Förderbedingungen und der dem Auftragnehmer bekannten tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden.

(6) Änderungen von Gesetzen, Förderrichtlinien, Förderbedingungen, technischen Mindestanforderungen oder Verwaltungspraxis nach Vertragsschluss liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

(7) Soweit für eine Förderung bestimmte Maßnahmen zwingend vor Antragstellung, Auftragserteilung, Vertragsabschluss oder Beginn der Maßnahme durchgeführt werden müssen, ist der Kunde verpflichtet, die hierzu gegebenen Hinweise des Auftragnehmers zu beachten.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

(2) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich angegebene Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht eindeutig etwas anderes angegeben ist.

Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

(3) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Auftragnehmer ist bei Werkleistungen berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der vertragsgemäß erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(6) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

§ 7 Liefer-, Ausführungs- und Leistungstermine

(1) Liefer-, Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Eine vereinbarte Ausführungsfrist beginnt erst, wenn die für die Leistung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere die erforderlichen Unterlagen, Informationen, Mitwirkungshandlungen, Genehmigungen und gegebenenfalls vereinbarten Zahlungen vorliegen.

(3) Bei höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, erhebliche Lieferengpässe oder vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ausfälle von Lieferanten gehören.

(4) Der Auftragnehmer informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar sind.

(5) Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Verzugs bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Soweit die Leistung des Auftragnehmers werkvertraglicher Natur und einer Abnahme zugänglich ist, ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen.

(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(3) Eine Leistung gilt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch dann als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

(4) Gegenüber Verbrauchern tritt eine solche Abnahmewirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

§ 9 Mängelrechte und Gewährleistung

(1) Für Mängel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Der Kunde hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zur gesetzlich vorgesehenen Nacherfüllung zu geben, soweit eine Nacherfüllung möglich und erforderlich ist.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.

(4) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.

(5) Garantien von Herstellern für eingesetzte Produkte oder Komponenten bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten des Kunden und richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Eine Herstellergarantie stellt keine Einschränkung der gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer dar.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus ausdrücklich übernommenen Garantien sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften bleibt unberührt.

(6) Soweit die Haftung des Auftragnehmers wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

(2) Soweit gelieferte Gegenstände durch den Einbau wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes werden und ein Eigentumsvorbehalt hierdurch rechtlich nicht fortbestehen kann, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Der Verbraucher wird über das Bestehen, die Voraussetzungen, die Fristen und die Rechtsfolgen des Widerrufsrechts gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.

(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung einer Dienstleistung beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes sowie hinsichtlich eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Personenbezogene Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies für die Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung oder Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter:

www.sonnen-jaeger.de/datenschutz

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch der Schutz, der dem Verbraucher durch zwingende Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird, nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

g, Gewährleistung, Verbraucherwiderruf und Abnahmefiktion.
bottom of page